Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Photovoltaik Großanlage spielt die EEG Degression eine wichtige Rolle. Die Degression der Einspeisevergütung für die Jahre ab 2012 laut EEG wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
• Der Zeitraum, der über die Vergütungssätze eines Jahres entscheidet, sind die zwölf Monate Oktober bis September des Vorjahres, nicht das vorangegangene Kalenderjahr.
• Als Faktor für die Degression wird im EEG eine Grund-Degression von 9 % angenommen, wenn eine Nennleistung zwischen 2.500 und 3.500 Megawatt hinzugebaut wurde.
• Werden Photovoltaik Klein- und Großanlagen mit mehr Nennleistung als 3.500 Megawatt installiert, erhöht sich laut EEG die Grund-Degression. Werden weniger als 2.500 Megawatt installiert, sinkt die Grund Degression von 9%.
Hier finden Sie die aktuelle
Tabelle zur Degression.